Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um den Bootskauf in Spanien: Dokumentation, Führerscheine, Steuern, Import und Vor-Kauf-Inspektion.
Auf Compra Barcos können Sie den Verkäufer direkt über das Inserat kontaktieren. Wir empfehlen stets, vor Vertragsabschluss eine Inspektion durch einen Bootssachverständigen anzufordern, das Seetauglichkeitszertifikat zu prüfen und sicherzustellen, dass die Flaggendokumentation aktuell ist.
Sie benötigen ein gültiges Seetauglichkeitszertifikat (ITB), die Flaggendokumentation (Schiffsregistrierung, offizielle Liste, Registerauszug) und den passenden Bootsführerschein für Länge und Motorisierung.
In Spanien sind die gängigsten Scheine: PNB (Grundschein) bis 8 m und 5 sm, PER (Sportbootführerschein) bis 15 m und 12 sm, Yachtschein (Patrón de Yate) bis 24 m und 60 sm, sowie Yachtkapitän (Capitán de Yate) ohne Beschränkung.
Segelboot: Hauptantrieb durch Segel, meist mit Hilfsdieselmotor. Yacht: großes Freizeitschiff (in der Regel >15 m) mit Premium-Ausstattung, segel- oder motorbetrieben. Motorboot: ausschließlich motorgetrieben (Benzin oder Diesel), umfasst Sportboote, Cruiser und Walkarounds.
Beauftragen Sie einen unabhängigen Bootssachverständigen (nicht den des Verkäufers). Prüfen Sie Motor, Rumpf (Osmose, Delaminierung), Segel, Elektronik und Papiere. Eine vollständige Inspektion kostet je nach Länge zwischen 300 € und 1.500 € — ein geringer Aufwand verglichen mit dem Gesamtpreis.
Ja. Die EU-Warenverkehrsfreiheit gilt auch für Boote. Sie müssen die spanische Flagge abmelden, das Boot im neuen Land registrieren und ggf. Mehrwertsteuer entrichten (abhängig von der Erstinbetriebnahme). Jedes Land hat Sonderregelungen — konsultieren Sie einen Bootsbroker im Zielland.
In Spanien zwischen 4 % und 8 % ITP (Vermögensübertragungssteuer), abhängig von der autonomen Region, bei Privatverkäufen. Verkauft eine Firma, fallen 21 % MwSt. an. Die Zulassungssteuer (12 %) ist bei Gebrauchtbooten bereits entrichtet.
Compra Barcos ist ein Marktplatz, der Käufer und Verkäufer zusammenbringt. Die Verkaufsbedingungen werden direkt zwischen den Parteien vereinbart. Für Informationen zur Veröffentlichung von Inseraten kontaktieren Sie bitte unser Team.
Drei Optionen sind möglich: 1) Physische Übergabe im aktuellen Liegehafen, 2) Überführung in einen anderen Hafen auf Kosten des Käufers, 3) Charter zum Zielort. Die Flaggenumschreibung kann vor oder nach der physischen Übergabe erfolgen.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Spanien für Privatkäufer 6 Monate (Verbraucherschutzgesetz). Bei Verkäufen zwischen Unternehmen 2 Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wird. Wir empfehlen stets einen schriftlichen Kaufvertrag, der den Zustand des Bootes bei Übergabe dokumentiert.